Ausbildungen
➤ Pferdeverhaltenstraining
Über uns - die Gründungsgeschichte
Unser Hof & Pferde
Lehrgänge & weitere Leistungen
Positive Argumente zur Teilnahme
Finanzielle Förderung & Übernachtungsmöglichkeiten
Rezensionen
Bildergalerie
Ein Laufband
Whole Body Vibration (Vibrationstrainer)
NEU: Equine Spa
Parkplätze für Auto und Hänger
Wir haben eine eigene Reitanlage mit insgesamt 25 Pferden (Stuten und Wallache). Wir haben ganz verschiedene tolle Pferde mit unterschiedlichem Charakter, Qualifikationen und eigener Geschichte. Von Pony bis Pferd, jung bis alt, Dressurpferd oder Springpferd - bei uns ist alles dabei. Auch haben wir erfolgreiche und talentierte Stuten und Wallache, die im Turniersport laufen (oder gelaufen sind) und bis zur mittleren und schweren Klasse ausgebildet und erfolgreich platziert sind.
Bitte beachten Sie jedoch, dass wir keine Reitschule sind. Unsere Pferde kommen erst bei Reitlehrgängen oder bei der Buchung eines Urlaubs als Lehrpferd zum „Einsatz“. Die Reitlehrgänge finden nicht regelmäßig, sondern erst zu bestimmten Terminen statt.
Für alle Pferde steht 24/7 frisches Wasser und Heu zur Verfügung. Auf dem Paddock, sowie auch auf der Weide stehen viele Schattenplätze für warme Sommertage, Weidezelte, Ruheplätze und Wind- und Winterfeste Unterstände zur Verfügung.
Alle Pferde werden dem Hufschmied, Tierarzt, Pferdedentalpraktiker, Physiotherapeut und Sattler regelmäßig vorgestellt. Da wir selbst jedoch in der Veterinärmedizin und der Pferdephysiotherapie- und Osteopathie tätig sind, haben wir die Pferde nochmal besonders im Blick. Da wir auf das Wohlbefinden und die Gesundheit unserer Pferde sehr viel wert legen, hat selbstverständlich jedes Pferd auch sein eigenes Equipment. Uns ist es sehr wichtig, dass die Pferde, unsere Gäste und wir in einem sauberen und gepflegten Ort leben und Zeit verbringen. Hierfür sorgen wir täglich für Sauberkeit und Pflege des gesamten Hofes. Auch die Bodenpflege in unserer Halle, auf den Reitplätzen und im Roundpen gehört zu unserer höchsten Priorität.
➤ Pferdeverhaltenstraining
➤ Fortbildungen für Trainer
➤ Rehabilitationszentrum für Pferde
➤ Pferd- und Reiter - Check-Up
➤ Unterstützung beim Pferdekauf- oder Verkauf
Wir bieten zertifizierte und staatlich zugelassene Aus- und Weiterbildungen (auch mit Internationaler Anerkennung)
Wir sind mehrfach zertifiziert
Wir sind das erste und einzige Bildungszentrum in Brandenburg
Wir bieten ausschließlich Präsenzunterricht - tägl. Praxis und Theorie direkt am Pferd
Wir haben 25 verschiedene Pferde als Lehrpferde oder Übungspatienten
Mehrfache Praktika (bei jeder Fachausbildung)
Unser Hof bietet viele Gegebenheiten (Klassenräume, Reiterstübchen, Gästezimmer, Reithalle, zwei Reitplätze, Roundpen etc.)
Wir bieten ausschließlich Unterricht in kleinen Gruppen an (8 bis max. 10 Schüler*innen pro Gruppe), damit jeder Teilnehmer individuell unterrichtet werden kann
Professionelle Dozent*innen / Fachpersonal mit verschiedenen Qualifikationen
Bei uns herrscht immer familiäre Atmosphäre
Faire Schulkosten mit bezahlbarer Ratenzahlung
Finanzielle Förderungsmöglichkeiten
Wir bieten Übernachtungs- und Wohnmöglichkeiten für Schüler*innen oder Gäste direkt am Hof
Rehabilitationszentrum und Check-up für Gastpferde und Reiter
Urlaub mit eigenem Pferd (oder Lehrpferd)
Die meisten angehenden Pferdephysiotherapeuten- und Osteopathen, Hundephysiotherapeuten- und Osteopathen, Ernährungsberater, Reittherapeuten- und Pädagogen, Pferdetherapeuten und Manager im Pferdesport sorgen sich um die Anerkennung ihres Abschlusses, da diese Berufsbezeichnungen nicht staatlich anerkannt sind. Daher werden wir oft gefragt, wie die Abschlüsse in unserem Bildungsinstitut geregelt sind.
Wir können Ihnen versichern, dass unser Bildungszentrum und unser Hof anerkannt und zertifiziert ist. Zusätzlich sind wir Mitglied von mehreren Verbänden und Reitanlagen in Deutschland. Dies bedeutet auch, dass alle unsere Ausbildungen, Weiterbildungen, Kurse und Seminare ebenfalls zertifiziert und zugelassen sind. Trotz der nicht staatlich anerkannten Berufe, bietet unsere Schule das bestmögliche Bildungssystem, um allen Schüler*innen die spätere Ausübung des gewünschten Berufes so sicher wie nur möglich zu gestalten. Unser Team besteht ausschließlich aus renommierten und qualifizierten Dozenten und Dozentinnen. So können Sie sich sicher sein, dass wir auf dem möglichst höchsten Niveau mit professionellem Wissen aus den verschiedensten Fachbereichen unterrichten.
Alle unsere Absolvent*innen, egal aus welchem Ausbildungs- oder Weiterbildungsbereich, dürfen mit unserem Abschluss die berufliche Tätigkeit rechtssicher ausüben. Die Abschlüsse an unserer Schule sind zertifiziert und geprüft und werden für die Selbständigkeit oder auch für die Erwerbstätigkeit in Betrieben wie z.B Reiterhöfen zugelassen und akzeptiert. Für einige Ausbildungen gibt es auch einen IHK-Zertifikatslehrgang.
Diese wichtigen Infos geben wir auch bei einem Beratungsgespräch bekannt. Auch unsere Vertragsbedingungen weisen daraufhin, dass alle Abschlüsse zertifiziert sind und rechtssicher in Deutschland und sogar International eingesetzt werden können und dürfen. Die Abschlüsse und Zertifikate für die jeweiligen Berufe an unserem Bildungsinstitut sind (marken)rechtlich geschützt.
Ja, das ist möglich. Alle unsere Aus- und Weiterbildungen, Kurse und Seminare finden normalerweise in Vollzeit statt. Dadurch können viele berufstätige Personen nicht an den regulären Schulzeiten teilnehmen. Dies ist aber kein Problem, denn man kann die Schulungen dennoch berufsbegleitend absolvieren.
Für die Teilnahme außerhalb der regulären Schulzeiten, müssen die Schüler*innen bei der Anmeldung angeben, dass sie die jeweilige Ausbildung oder Weiterbildung berufsbegleitend absolvieren möchten. Für die berufsbegleitende Teilnahme stehen bereits von uns zwei verschiedene Zeiten zur Auswahl zu. Hierbei kann man sich zwischen einer 3-Tage-Woche (Mo, Di, Mi à 4 Stunden) und 2x im Monat Samstags und Sonntags à 5 Stunden entscheiden. Bitte beachten Sie, dass bei der Teilnahme an den berufsbegleitenden Ausbildungszeiten sich die Ausbildungsdauer verlängert. Außerdem müssen die Schüler*innen zusätzlich zuhause viel lernen und Aufgaben erledigen. Hierbei handelt es sich um einen sog. Fern- und Präsenzlehrgang.
Auch dieses angepasste Modell passt vielen berufstätigen nicht, aber auch für diese Personengruppe haben wir eine Lösung.
Wenn Ihnen die berufsbegleitenden Zeiten nicht zusagen, dann können Sie uns gern kontaktieren. Wir können dann gemeinsam schauen, ob wir Sie an ihren freien Zeiten unterrichten können. Bitte melden Sie sich diesbezüglich bei uns jedoch schon vor der Anmeldung. Da wir erstmal einen Plan aufstellen müssen und auch schauen müssen, ob wir für diesen Zeitraum freie Kapazitäten und freie Dozenten*innen haben. Wir können Ihnen jetzt noch nicht versprechen, ob diese Möglichkeit funktionieren wird, aber wir geben unser bestes, um jeden Schüler und jede Schülerin die bestmögliche und flexible Teilnahme zu bieten.
Für Tierärzte und Humanphysiotherapeuten gelten in unserem Bildungszentrum Sonderregelungen bezüglich der Teilnahme an unseren Aus- und Weiterbildungen. Tierärzte und Humanphysiotherapeuten werden bei uns „besonders“ behandelt, daher werden sie in separaten Gruppen unterrichtet. Die Aus- und Weiterbildungsdauer wird für Tierärzte aufgrund der Vorkenntnisse verkürzt. Dementsprechend erhalten Tierärzte auch eine Ermäßigung der Gebühr. Welche Ermäßigungen und Verkürzungen hierbei gelten, hängt von der gewünschten Ausbildung ab (von der regulären Ausbildungsgebühr und Ausbildungsdauer). Sie können uns diesbezüglich gern befragen, ansonsten werden wir Sie spätestens bei Ihrer Anmeldung darüber informieren. Damit wir die Ermäßigung der Gebühr und die Verkürzung der Ausbildung umsetzen können, müssen Sie uns bei der Anmeldung Nachweise einreichen.
Im Anschluss an die Ausbildung Pferdephysiotherapie und Pferdeosteopathie können sich Tierärzte und Humanphysiotherapeuten zusätzlich von der FN (Deutsche Reiterliche Vereinigung) zertifizieren lassen. Hierfür müssen Sie vor die gesonderte Prüfungskommission der FN treten. An die FN Zertifizierung sind allerdings noch andere Bedingungen bzw. Zulassungsvoraussetzungen gebunden, wie: ein Nachweis der staatlichen Anerkennung als Physiotherapeut oder eines Studiums der Veterinärmedizin, ein weiterer Nachweis einer mind. einjährigen Berufstätigkeit der oben genannten Berufe, der Besitz des Longierabzeichens 5 und einer Teilnahme am Vorbereitungslehrgang zum Physiotherapeuten für Pferde. Diese Zulassungsvoraussetzungen können Sie auch in der APO (Ausbildungsprüfungsordnung der FN) nachlesen. Ansonsten können wir Ihnen diese auch gern zur Verfügung stellen. Die FN Zertifizierung gilt wirklich nur für Tierärzte und Humanphysiotherapeuten. Diese Vorgaben sind nicht von uns festgelegt, sondern dies sind bundesweite Regelungen der FN. Es sind also leider keine Ausnahmen für andere ähnliche Berufsgruppen möglich.
Für unser Rehabilitationszentrum (hier auch Pferd-Reiter - Check-Up & Urlaub mit eigenem Pferd oder Lehrpferd) haben wir eine separate Website.
Die Internetseite finden Sie hier: Pferde-Rehabilitationszentrum Nowak (Link)
Durch die enge Zusammenarbeit mit FDB (Förderungszentrum für Deutsche Bildung) ist es möglich, dass unsere Schüler*innen finanzielle Unterstützung, eine sog. Ausbildungsförderung (AF) oder eine Ausbildungsbeihilfe (AB) für den Ausbildungs- und Weiterbildungszeitraum erhalten können. Darunter zählt die Übernahme der Ausbildungsgebühr (inkl. Fahrtkosten) und die Finanzierung der Lebenshaltungskosten. Um diese Unterstützung jedoch zu erhalten, müssen unsere Schüler*innen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es ist auch zu beachten, dass diese finanzielle Unterstützung nur für Ausbildungen und Weiterbildungen gilt. Für unsere Kurse, Seminare und persönliche Kurse steht keine finanzielle Förderung zu. Die Kursteilnehmer müssen selbst für die Kursgebühr aufkommen. Das FDB ist eine private Förderung, das für unser Bildungsinstitut zuständig ist. Unsere Schüler*innen können also nur durch das FDB gefördert werden. Andere Agenturen, Einrichtungen usw. können für unsere Schulkosten nicht aufkommen.
Unseren Schülern und Schülerinnen stehen dann monatliche Auszahlungen zu. Welche Beträge hierbei ausgezahlt werden, hängt von den erfüllten Voraussetzungen und von der finanziellen Lage des Schülers/der Schülerin ab. Eine Rückzahlung des Betrags ist nicht erforderlich. Auch der Vertrag weist darauf hin, dass die Gebühr oder die Lebenshaltungskosten nicht zurück gezahlt werden müssen. Nachdem die Ausbildung oder die Weiterbildung absolviert wurde, fällt eine Einmalzahlung von nur 170€ an das FDB an. Dieser Betrag wird jedoch nicht sofort fällig, sondern erst, wenn der Schüler/die Schülerin arbeitet und Geld verdient. Wieso fällt die Zahlung von 170€ an? Diese 170€ gelten als Unterstützungsgeld. Da die Schüler*innen eine Unterstützung in Form von einer privaten Ausbildungsförderung oder Ausbildungsbeihilfe erhalten, fordert das FDB eine Einmalzahlung von 170€ als Unterstützungsgeld, um das geförderte Geld zu begleichen. Es fällt sonst kein weiterer Betrag zur Rückzahlung an.
Der vollständige Betrag muss nur dann zurück gezahlt werden, wenn der Schüler oder die Schülerin die Ausbildung oder die Weiterbildung aus unerklärlichen Gründen kündigt/abbricht oder mehrere unentschuldigte Fehlzeiten auftreten. Falls der Teilnehmer jedoch kündigen möchte, muss ein bestimmter Grund vorliegen (z.B private Gründe, Zeitmangel, Krankheit u.ä).
Wie hoch ist die Ausbildungsförderung?
In welcher Höhe die Ausbildungsförderung gezahlt wird, hängt von den erfüllten Voraussetzungen ab, die für eine finanzielle Unterstützung benötigt werden. Zusätzlich wird noch die finanzielle und berufliche Situation des Schülers oder der Schülerin in Betracht gezogen. Diese Punkte sind letztendlich entscheidend, welcher Betrag ausgezahlt wird.
Das FDB hat jedoch eine Tabelle mit der Zusammensetzung des Grundbedarfs - Lebenshaltungskosten, des Wohngeldes bzw. der Mietkosten und der Zuschläge für z.B Fahrtkosten.
Allgemeiner Grundbedarf: 550€
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Grundbedarf für Berufstätige: 250€ bis 400€
(für Schüler*innen die eine Aus- oder Weiterbildung bei uns berufsbegleitend absolvieren)
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Grundbedarf für Studenten und Azubis: 300€ bis 500€
(für Schüler*innen die neben einer Aus- oder Weiterbildung bei uns noch studieren oder eine andere duale Ausbildung absolvieren)
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Wohngeld/Mietkosten: bis 800€ inkl. Nebenkosten
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Zuschläge oder Nebenkosten: 50 bis 100€
Das FDB bietet folgende verschiedene Modelle der Ausbildungsförderung an:
AF → Bei der AF (Ausbildungsförderung) spricht man von der vollen Übernahme der Ausbildungs-/Weiterbildungsgebühr inkl. Zuschlag für Fahrtkosten
AB → Bei der AB (Ausbildungsbeihilfe) spricht man von der Finanzierung der Lebenshaltungskosten inkl. Bezahlung der Miete für den Zeitraum der Ausbildung/Weiterbildung. AB ist auch kombinierbar mit AF
Bildungsschein → Beim Bildungsschein wird ein Teil der Aus- oder Weiterbildungsgebühr übernommen. Der Schein bietet 500€ bis max. 1000€
Voraussetzungen für den Erhalt einer Ausbildungsförderung oder des Bildungsscheines:
Sie sind zwischen 18 und 25 Jahren
Sie sind zwischen 18 und 25 Jahren und wohnen noch bei den Eltern/Erziehungsberechtigten
Sie sind mit ihrem aktuellen Einkommen finanziell nicht in der Lage die Ausbildungs- oder Weiterbildungsgebühr zu finanzieren
Sie arbeiten in einem Minijob (auf 520€ Basis)
Sie nehmen berufsbegleitend teil (Arbeit, Studium, duale Ausbildung)
*Für den Erhalt der Ausbildungsförderung oder des Bildungsscheines muss mind. eine Voraussetzung erfüllt werden.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Ausbildungsbeihilfe
Sie sind seit 6-12 Monaten arbeitslos und beziehen ALG I oder ALG II (ab 2022 ersetzt durch Bürgergeld)
Sie können ihre gewünschte Ausbildung/Weiterbildung bei uns nicht berufsbegleitend absolvieren (z.B durch Arbeitszeiten)
*Für den Erhalt der Ausbildungsbeihilfe muss mind. eine Voraussetzung erfüllt werden.
Beantragung der finanziellen Förderung
Da wir in Kooperation mit FDB stehen, wird die Beantragung der Ausbildungsförderung, Ausbildungsbeihilfe oder des Bildungsscheines von unserer Schule übernommen. Unsere Schüler*innen müssen sich also nicht noch separat um eine Beantragung kümmern. Sofern Sie mind. eine der oben genannten Voraussetzungen erfüllen, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung.
Um den Antrag zu erhalten, müssen Sie sich vorerst für eine Ausbildung oder eine Weiterbildung anmelden. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass Sie bei der Zahlungsart „Anspruch auf finanzielle Unterstützung“ ankreuzen. Die Auswertung ihrer Anmeldung dauert ca. 5-7 Tage. Nach der Auswertung erhalten Sie eine Rückmeldung mit einem Formular, den Sie mit ihren Daten und den erfüllten Voraussetzungen ausfüllen und ggf. Nachweise einreichen müssen. Das Formular müssen Sie nur an uns wieder zurückschicken (per E-Mail, Post oder persönlich). Wir setzen uns dann mit dem FDB in Verbindung und leiten ihren Antrag weiter. Die Bearbeitung des Antrags dauert ca. 2 bis 3 Wochen. Es ist also wichtig, sich rechtzeitig anzumelden, um sich frühzeitig um die Beantragung zu kümmern.
Nach der Bearbeitung ihres Antrags, wird das FDB Sie telefonisch und per Post kontaktieren. Ein telefonisches Gespräch ist zwingend notwendig, um alle Informationen genau zu besprechen. Auch ein Beratungsgespräch findet statt. Per Post erhalten Sie eine Rechnungsplanung und ggf. schon einen Vertrag. Die Rechnungsplanung wird individuell auf jeden Schüler/jede Schülerin anhand der erfüllten Voraussetzung(en) und der finanziellen und beruflichen Situation angepasst. In dieser Rechnung wird geplant, auf welche Art der finanziellen Unterstützung Sie Anspruch haben. Hierbei werden auch die zustehenden monatlichen Beträge, Teilbeträge oder Übernahme der Gebühr aufgelistet. Der angepasste Vertrag wird Ihnen mitgeschickt. Sie können sich diesen Vertrag in Ruhe durchlesen, ausfüllen und ihn anschließend zu uns mit der Post verschicken oder Sie bringen es uns persönlich vorbei. Wir können den Vertrag aber auch gern gemeinsam auf unserem Hof vor Ort besprechen und ausfüllen.
Kann mein Antrag abgelehnt werden?
Jeder, der die vorgegeben Voraussetzungen erfüllt, hat grundsätzlich einen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Der Antrag kann also eigentlich nur abgelehnt werden, wenn der Schüler oder die Schülerin keine Nachweise oder andere benötigte Dokumente nicht ein- oder nachreicht oder diese als nicht ausreichend oder aussagekräftig eingestuft werden. Der Antrag kann auch abgelehnt werden, wenn Sie die erfüllten Voraussetzungen oder Vereinbarungen während der Ausbildung/Weiterbildung nicht einhalten können. Ein weiterer Grund für eine Ablehnung ist eine zu späte Beantragung, denn das FDB benötigt eine Bearbeitungszeit. In der Zwischenzeit werden für Sie auch Dokumente angefertigt und ihre Zahlungen werden berechnet und angepasst. Erst bei Einreichung des Vertrags beim FDB läuft die Vertragslaufzeit und ist vollständig genehmigt.
*Bitte planen Sie also für die Beantragung, aber sowohl auch für die Anmeldung Zeit bis zum Beginn ihrer Ausbildung oder Weiterbildung ein. Findet die Beantragung 1-2 Wochen vor dem Beginn einer Schulung statt, dann wird der Antrag abgelehnt bzw. nicht zugelassen. Bitte planen Sie für die Beantragung insgesamt ca. 4 Wochen ein. Am besten ist es jedoch dies frühzeitig zu erledigen. Wir geben sowieso immer eine Anmeldefrist vor. Es sei denn, es sind noch kurz vor dem Schulbeginn Plätze frei.
Wir bieten unseren Schüler*innen, die Möglichkeit während dem Ausbildungs- oder Weiterbildungszeitraum in unseren Gästezimmern kostenfrei zu übernachten oder zu wohnen. Hierbei handelt es sich auch um eine finanzielle Entlastung unserer Gäste. Dieses Angebot gilt auch für alle Kursteilnehmer- und Seminarteilnehmer*innen, sowie auch für Pferdebesitzer*innen, die bei uns bezüglich einem Pferd-Reiter - Check-Up oder Rehabilitation zu Besuch sind. Bei Pferdebesitzer*innen, die bei uns einen Urlaub mit eigenem Pferd oder Lehrpferd gebucht haben, ist die Übernachtungsgebühr schon mit im Preis enthalten. Die Beantragung befindet sich im Anmeldeformular.
Das Übernachtungs- und Wohnangebot richtet sich an Schüler*innen, Teilnehmer*innen und Pferdebesitzer*innen, die außerhalb von Berlin oder Brandenburg wohnen oder auch innerhalb des Wohnsitzes in Berlin/Brandenburg einen langen Fahrtweg mit ÖPVN/Auto zu uns haben.
Wir haben 20 Gästezimmer bzw. Gästewohnungen, die voll ausgestattet und modern gestaltet sind. Mit besonderem Blick auf die Pferde. Wir können also 21 Personen gleichzeitig aufnehmen. Es handelt sich um 19 Einzelwohnungen für jeweils eine Person. Die zwanzigste Wohnung ist mit zwei Betten ausgestattet, somit ist diese für zwei Personen geeignet. Selbstverständlich können die Einzelwohnungen auch von zwei Personen genutzt werden, wenn es sich um Freunde, Paare, Familie, oder Bekannte handelt (da hier nur ein Bett zur Verfügung steht).
Unsere Gästewohnungen sind ausgestattet mit:
Wohnzimmerecke mit Fernseher und Schreibtisch
kleine Küche mit Essbereich
Badezimmer mit Dusche (hier auch Waschmaschine)
Schlafzimmer mit 140x200m Betten und Kleiderschrank
Gemeinschaftsterasse mit Sitzmöglichkeiten (hier auch Raucherzone)
Alle anderen Kosten wie z.B für Lebensmittel und die tägliche Versorgung müssen selbst übernommen werden.







